Ja, eine Kündigung muss keinen Grund enthalten. Generell ist es immer sinnvoll einen Grund zu erfragen und anschließend Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu prüfen. In einigen Fällen kann über eine sogenannte Kündigungsschutzklage ein Mehrwert erreicht werden.
Gegen jede Kündigung kann man sich als Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage wehren, diese muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden.
Generell sollten Sie innerhalb der ersten 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Einspruch einlegen. Ist diese Frist verstrichen wird es sehr schwer etwas zu erreichen. Gern helfen wir Ihnen in Ihrem konkreten Fall.
Ein Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. In der Regel werden schriftlich die Rechte und Pflichten geregelt, Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub. Insbesondere wenn Sie mehr als den gesetzlichen Urlaub bekommen sollen, sollte dies schriftlich vereinbart werden. Gern prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag auf rechtliche Punkte.
Prinzipiell sind Anwälte angehalten ihre Rechtsdienstleistung nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Das RVG definiert eine Art von Preisliste, an die sich Anwälte bei Ihrer Abrechnung halten müssen. Daher kann man pauschal sagen, dass es keine „teuren“ und keine „günstigen“ Anwälte gibt. Entscheidend für Sie sollte daher das Ergebnis Ihrer Beauftragung sein und es sollte möglichst in einem gesunden Kosten-Nutzen Verhältnis stehen. Gern helfen wir Ihnen in einem ersten Gespräch dabei, eine solche Einschätzung zu treffen.