Im Mietvertrag sollte geregelt sein, um welche Wohnung es sich handelt. Die Lage der Wohnung, die Anzahl der Zimmer, Küche, Bad und Flur sollte ausgewiesen sein. Die Größe der Wohnung in m² sollte so genau wie möglich angegeben werden. Wichtig ist, dass die Miete ausgewiesen ist und welche Betriebs- und Heizkosten vereinbart sind. Für diese sogenannten Nebenkosten sollte die Höhe der Vorauszahlungen mitgeteilt werden und wann der Vermieter die Abrechnung erstellt. Letztlich ist der Mietbeginn auszuweisen und ob der Vertrag unbefristet geschlossen wird oder ob ein befristeter Mietvertrag geschlossen wird, soweit der Vermieter hierfür einen Grund angibt. Alle weiteren Regelungen sind dann zu treffen, soweit sie für den Mieter oder den Vermieter wichtig sind. So regeln die Vermieter, dass der Mieter die sogenannten Schönheitsreparaturen von dem Mieter auszuführen sind, ob und welche Tiere gehalten werden dürfen und ob dafür eine Zustimmung erforderlich ist. Auch geregelt ist oft, ob der Mieter sich an den sogenannten Kleinreparaturen beteiligen muss und in welcher Höhe. Soweit eine Kaution gefordert wird, sollte es dazu eine konkrete Bestimmung im Mietvertrag geben, wie hoch diese ist und wie diese zu zahlen ist.
Ist Ihre Betriebskostenabrechnung zu hoch oder meinen Sie, dass diese zu hoch ist, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Sie haben die Möglichkeit dies selbst zu tun. Sie müssen jedoch darauf achten, dass sie den Nachweis erbringen müssen, dass der formlos eingelegte Einspruch bei der Gegenseite angekommen ist. Ist das der Fall, müssen Sie, um den Inhalt der Abrechnung prüfen zu können, Einsicht in die Belege nehmen. Diese fordern Sie beim Vermieter an und vereinbaren mit diesem einen Termin. Wichtig ist, dass Sie diese Belegeinsicht und den sich daraus ergebenen qualifizierten Einspruch innerhalb eines Jahres ab der Zustellung der Betriebskosten einlegen müssen. Reagiert der Vermieter nicht auf Ihren Einspruch und gewährt Ihnen auch kein Einsichtsrecht, müssen Sie aktiv werden und auf die Einsicht in die Belege innerhalb des Jahres Klage erheben. Anderenfalls kann der Einspruch gegen die Abrechnung unwirksam werden.
Die Dauer einer Räumungsklage richtet sich nach dem Prozessverhalten der beiden streitenden Parteien. Die Gerichte sind gehalten, Räumungsverfahren bevorzugt zu behandeln. Daher kann sich ein solches Verfahren zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahren hinziehen. Soweit Sie sich einer Räumungsklage ausgesetzt sehen, lassen Sie anwaltlich prüfen, ob und welche Möglichkeiten Sie gegen diese Klage vorbringen können und wie die Erfolgschancen sind, sich gegen die Klage zu verteidigen. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Die Dauer einer Räumungsklage richtet sich nach dem Prozessverhalten der beiden streitenden Parteien. Die Gerichte sind gehalten, Räumungsverfahren bevorzugt zu behandeln. Daher kann sich ein solches Verfahren zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahren hinziehen. Soweit Sie sich einer Räumungsklage ausgesetzt sehen, lassen Sie anwaltlich prüfen, ob und welche Möglichkeiten Sie gegen diese Klage vorbringen können und wie die Erfolgschancen sind, sich gegen die Klage zu verteidigen. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Die Beschlüsse, die im Rahmen einer WEG – Versammlung beschlossen wurde, müssen, wenn sie angefochten werden sollen, innerhalb eines Monats angefochten werden. Diese Frist läuft ab dem Tag der Versammlung. Da es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, müssen Sie vor Ablauf dieser Frist die Anfechtungsklage erhoben haben oder sich fachanwaltlich beraten lassen, ob ein eine Anfechtung Sinn macht.
Grundsätzlich zahlt derjenige, der den Anwalt beauftragt, auch dessen Gebühren. Im Zivilrecht ist es so, dass in einem Gerichtsverfahren derjenige, der das Verfahren gewinnt, die Anwalts- und eventuell gezahlte Gerichtskosten vom Gegner erstattet bekommt. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, tritt diese ein. Es gibt mittlerweile auch Rechtschutzversicherungen, die rückwirkend Leistungen tragen. Im außergerichtlichen Verfahren – also vor einem Prozess – schulden Sie ebenfalls die Kosten für die Beauftragung des Anwaltes. Es gibt jedoch die Möglichkeit, soweit sich der Gegner im Verzug befindet oder in sonstiger Weise schadensersatzpflichtig ist, auch diese Kosten vom Gegner ersetzt zu verlangen.